HURRA, WIR KOMMEN IN DIE SCHULE
Wir sind der Einschulung wieder einen großen Schritt näher:
Die Schuleinschreibung und das Schulspiel wurden erfolgreich durchgeführt und wir hatten den Eindruck, dass die Kinder viel Spaß hatten. Wir freuen uns sehr auf unsere neuen Schüler!
Die Korridoreltern, die bekundigt haben, dass ihr Kind erst zum nächsten Schuljahr eingeschult wird, bekommen von uns nach dem 10. April einen schriftlichen Bescheid.
Nach Ostern sollten die Erziehungsberechtigten unserer neuen Erstklässler auch in unserem elektronischen Info-Tool Schulmanscher angemeldet sein und dürfen sich auf weitere Informationen freuen - diese kommen allerdings erst gegen Ende des Schuljahres bzw. in den Sommerferien (natürlich mit genügend Vorlauf, damit Sie den Einschultag planen können :-) )
Gerne dürfen Sie sich für Rückfragen bei uns melden. Allerdings werden wir zur Klassenbildung keine Auskunft geben. Wir versuchen unser Möglichstes Ihre angegebenen Wünsche zu berücksichtigen - können aber keine Versprechungen machen. Wir hoffen diesbzgl. auf Ihr Verständnis.
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Schulpflichtig für das Schuljahr 2026/27 sind alle Kinder
- die im Zeitraum vom 01.10.2019 bis 30.06.2020 geboren wurden
- die als Korridorkinder im Schuljahr 2025/26 nicht eingeschult wurden
- die bereits einmal von der Schulaufnahme zurückgestellt wurden
Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre
alt werden, können schulpflichtig werden (sog. Korridor-Kinder).
Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder; insoweit ergeben sich keine Änderungen.
Die Schule berät die Erziehungsberechtigten auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse und spricht eine Empfehlung aus.
Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr (2026/27) oder erst zum darauffolgenden Schuljahr (2027/28) eingeschult wird.
Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung eines Korridor-Kindes auf das folgende Schuljahr (2027/28) verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens 10. April 2026 schriftlich mitteilen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Geben die Eltern der Korridor-Kinder bis zum 10.04.2026 keine schriftliche Erklärung ab wird ihr Kind
zum kommenden Schuljahr (2026/27) schulpflichtig.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Kinder auf Antrag der Eltern (nur in Absprache mit der
Schule) zurückzustellen.
Ferner kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind in die Schule aufgenommen werden, das zwischen dem 01. Oktober 2020 und dem 31. Dezember 2020 geboren wurde, wenn aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Homepage des bayerischen Kultusministeriums:
https://www.km.bayern.de/lernen/schularten/grundschule/einschulung-und-schulwegsicherheit
Diese Präsentation ist für unsere neuen Erstklässler!
Hier kannst du dir schon mal einen kleinen Einblick in unser Schulleben und deinen künftigen Schulalltag holen. Schau sie dir mit deinen Eltern zusammen an und freut euch auf deine Einschulung und einen guten Schulstart!
Microsoft Power Point-Präsentation [42.9 MB]
Auf der linken Bildschirmseite sehen Sie den Punkt "Broschüren & Links" .
Hier erhalten Sie weitere Informationen und eine Verknüpfung zu den Seiten
des bay. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
sowie Informationsbröschüren zum Religionsunterricht.
Desweiteren haben wir dort "Tipps für einen guten Schulstart" für Sie bereitgestellt.